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Mehrwertsteuer-Befreiung

Im Folgenden finden Sie die Informationen darüber, ab wann und für wen die MwSt.-Befreiung gilt:

Am 01.01.2023 wurde die überarbeitete Version des Jahressteuergesetzes (JStG) wirksam. Von besonderer Bedeutung für Sie ist die zugehörige Förderung im Bereich erneuerbarer Energien. Der beinhaltete Erlass legt fest, dass Stromerzeugungs- und Speicherlösungen von der Mehrwertsteuer befreit sind. Konkret bedeutet dies reduzierte Kosten für Photovoltaikanlagen und Speichersysteme sowie für einzeln nachträglich installierte Komponenten. 


Voraussetzungen 

Die Nutzung der Lösungen und Komponenten unterliegt den folgenden Bedingungen:

  • Betrieb/Installation in Deutschland
  • Private oder teilweise auch öffentliche Nutzung
  • Gesamtleistung der Anlagen liegt unter 30 kWp

Hierbei umfasst private Nutzung das Wohnumfeld, Balkone, Gärten, Garagen, Gartenschuppen, Zäune und sogar wenig bis gar nicht bewegte Wohnmobile oder Boote. 



Wer profitiert? 

Der Erlass betrifft Lieferung, Montage und Betrieb innerhalb oder nach Deutschland und somit sämtliche Einkäufe mit Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland. Ein Verkauf mit 0% USt. in andere Länder ist nicht gestattet. 



Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen? 

Die Befreiung gilt für Komplettsysteme oder nachträglich erworbene Komponenten von Stromerzeugungs- und/oder Speicherlösungen sowie die Lieferung und Installation. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die Steuerbefreiung für die folgenden Produkte und Dienstleistungen: 

  • Solarmodule 
  • Wechselrichter und andere elektronische Steuerungskomponenten 
  • Stromspeicher und Batterien 
  • Komplettpakete, bestehend aus den oben genannten Teilen 
  • Komponenten aus der Kategorie MobilPV 
  • Installation 
  • Versandkosten