Am 01.01.2023 wurde die überarbeitete Version des Jahressteuergesetzes (JStG) wirksam. Von besonderer Bedeutung für Sie ist die zugehörige Förderung im Bereich erneuerbarer Energien. Der beinhaltete Erlass legt fest, dass Stromerzeugungs- und Speicherlösungen von der Mehrwertsteuer befreit sind. Konkret bedeutet dies reduzierte Kosten für Photovoltaikanlagen und Speichersysteme sowie für einzeln nachträglich installierte Komponenten.
Die Nutzung der Lösungen und Komponenten unterliegt den folgenden Bedingungen:
Hierbei umfasst private Nutzung das Wohnumfeld, Balkone, Gärten, Garagen, Gartenschuppen, Zäune und sogar wenig bis gar nicht bewegte Wohnmobile oder Boote.
Der Erlass betrifft Lieferung, Montage und Betrieb innerhalb oder nach Deutschland und somit sämtliche Einkäufe mit Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland. Ein Verkauf mit 0% USt. in andere Länder ist nicht gestattet.
Die Befreiung gilt für Komplettsysteme oder nachträglich erworbene Komponenten von Stromerzeugungs- und/oder Speicherlösungen sowie die Lieferung und Installation. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die Steuerbefreiung für die folgenden Produkte und Dienstleistungen: